Aus der Landesorganisation

16.05.2026 - anblåsn26

anblasn26
 
Sehr geehrte Mitglieder des Präsidiums,
Sehr geehrte Mitglieder des Vorstandes,
Sehr geehrte Zweigvereinsobleute,
 
Der steirische Jagdschutzverein veranstaltet am 16. Mai 2026 den 18. Steirischen Jagdhornbläser-Wettbewerb und den internationalen Jagdhornbläser-Wettbewerb anblåsn26 im Kultur- und Eventzentrum Grottenhof in Leibnitz. An dieser Veranstaltung werden bis zu 50 teilnehmende Gruppen aus der Steiermark, ganz Österreich und unseren europäischen Nachbarländern erwartet. Um eine flächendeckende Bewerbung in der Steiermark und darüber hinaus zu ermöglichen, bitte ich Sie herzlich um Unterstützung,
Ich darf Ihnen im Anhang den offiziellen Flyer zu dieser Veranstaltung übermitteln. Dieser beinhaltet auch den QR-Code zur Homepage „anblasn.at“, auf welcher alle Informationen für teilnehmende Gruppen entnommen werden können. Zudem darf ich Ihnen diese Bilddatei zur Verfügung stellen, welche auf einer Homepage eingefügt oder für Zweigvereinszeitungen etc. übernommen werden kann.
 
Flyer:

 


HOLZ MUSEUM - St. Ruprecht ob Murau

Holz Museaum St. Ruprecht ob Murau

Neue Abschussrichtlinien für Auer- und Birkwild

In der letzten Sitzung des Landesjagdausschuss in diesem Kalenderjahr wurden neue Abschussrichtlinien für das Auer- bzw. Birkwild beschlossen. Der Grund hierfür war, dass die Aarhus-Richtlinie umgesetzt werden musste. Für die praktische Umsetzung bedeutet dies, dass für die Beantragung eines Abschusses nun die Zählergebnisse des Vorjahres herangezogen werden.

Wer also im kommenden Jahr einen Auer- bzw. Birkhahn erlegen möchte, ist aufgefordert mit dem zuständigen Bezirksjagdamt in Kontakt zu treten. Dort erhält man die zur Beantragung notwendigen Formulare. Diese müssen ordnungsgemäß ausgefüllt an das Bezirksjagdamt eingesandt bzw. abgegeben werden. Die Freigabe obliegt dem zuständigen Bezirksjägermeister, der sodann einen Bescheid (Abschussplan) erstellt und sowohl dem Jagdausübungsberechtigten als auch der Behörde (BH bzw. Magistrat) übermittelt. Die Behörde veröffentlicht diese Bescheide auf der sog. Aarhus-Plattform in digitaler Form. Umweltorganisationen haben dann das Recht Beschwerde zu erheben. Wird keine Beschwerde eingebracht, so gilt der Abschussplan als genehmigt und es kann wie gewohnt die Jagd erfolgen.

Wichtig: Die Zählung erfolgt wie bisher, mit der Änderung, dass die Zählzeiträume ausgeweitet wurden. Damit kann auf Witterungseinflüsse und die -oftmals vorhandene- problematische Schneelage reagiert werden.
Für die kommenden Jahre hat die Meldung der Zählergebnisse bis spätestens 31.8. zu erfolgen. Besser wäre aber eine zeitnahe Meldung im Anschluss an die Zählung.
 
Die genauen Abschussrichtlinien finden Sie zum
Nachlesen auf der Homepage: DIE STEIRISCHE JAGD
 

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