In der letzten Sitzung des Landesjagdausschuss in diesem Kalenderjahr wurden neue Abschussrichtlinien für das Auer- bzw. Birkwild beschlossen. Der Grund hierfür war, dass die Aarhus-Richtlinie umgesetzt werden musste. Für die praktische Umsetzung bedeutet dies, dass für die Beantragung eines Abschusses nun die Zählergebnisse des Vorjahres herangezogen werden.
Wer also im kommenden Jahr einen Auer- bzw. Birkhahn erlegen möchte, ist aufgefordert mit dem zuständigen Bezirksjagdamt in Kontakt zu treten. Dort erhält man die zur Beantragung notwendigen Formulare. Diese müssen ordnungsgemäß ausgefüllt an das Bezirksjagdamt eingesandt bzw. abgegeben werden. Die Freigabe obliegt dem zuständigen Bezirksjägermeister, der sodann einen Bescheid (Abschussplan) erstellt und sowohl dem Jagdausübungsberechtigten als auch der Behörde (BH bzw. Magistrat) übermittelt. Die Behörde veröffentlicht diese Bescheide auf der sog. Aarhus-Plattform in digitaler Form. Umweltorganisationen haben dann das Recht Beschwerde zu erheben. Wird keine Beschwerde eingebracht, so gilt der Abschussplan als genehmigt und es kann wie gewohnt die Jagd erfolgen.
Wichtig: Die Zählung erfolgt wie bisher, mit der Änderung, dass die Zählzeiträume ausgeweitet wurden. Damit kann auf Witterungseinflüsse und die -oftmals vorhandene- problematische Schneelage reagiert werden.
Für die kommenden Jahre hat die Meldung der Zählergebnisse bis spätestens 31.8. zu erfolgen. Besser wäre aber eine zeitnahe Meldung im Anschluss an die Zählung.