1. Allgemeine Vorbemerkungen
Grundsätzlich sind Wölfe in Österreich in allen neun Landesjagdgesetzen ganzjährig geschont. Der totale Schutzstatus dieses hundeartigen Haar- bzw. Großraubwildes im Sinne eines absoluten Tötungsverbotes wurde mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union 1995 ausgeweitet, da die Wölfe EU-weit seit 1992 unter den Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) gestellt wurden (Österreich: Anhang II und IV). Zweck dieser Richtlinie ist die Wiederherstellung bzw. Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes im jeweiligen Mitgliedsland.
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