WAHL DER ZWEIGVEREINSLEITUNG
Die Wahlordnung ist in den Vereinsstatuten festgelegt.
Dazu einige erläuternde Informationen:
Der Zweigvereinsvorstand (7.1 und 7.2 der Statuten) wird für eine Funktionsperiode von drei Jahren gewählt.
Gemäß 9.3 der Statuten hat der Obmann alle Mitglieder zur Jahresversammlung vier Wochen vorher schriftlich unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung einzuladen.
Die Fristen für die Einbringung von Anträgen und Wahlvorschlägen sind in 9.5 angeführt.
Die Form eines Wahlvorschlages ist in 9.12 festgelegt und der Wahlvorgang in 9.13 der Vereinsstatuten.